Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 60 zum Gewerbegebiet „Am Stork“ beginnt in den Herbstferien am Montag, den 19. Oktober 2009. Das hat die Stadtverwaltung über die „Amtlichen Bekanntmachungen“ in der Lokalzeitung veröffentlicht.
Die Offenlegung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB gesetzlich vorgeschrieben und ist wesentlicher Bestandteil jedes Bauleitplanverfahrens. Sie stellt ein Element der Bürgerbeteiligung dar. Innerhalb einer festgelegten Frist kann nun jeder Bürger eine Stellungnahme zum Planentwurf einreichen, über die anschließend politisch entschieden werden muss.
Um was geht es jetzt?
Ungeachtet der politischen Diskussionen in den letzten Monaten beinhaltet der Entwurf weiterhin eine großflächige Waldrodung sowie die umstrittene Erschließung mit einer neuen Straße quer durch den Wald über einen Kreisel an der Schwelmer Straße (B 234). Die im Vorfeld der Kommunalwahl verkündeten Alternativen und Überlegungen zur Walderhaltung haben also keinen Eingang in die Planung gefunden. Es geht nach wie vor um den Entwurf, der vom Stadtentwicklungs- und Bauausschuss im April 2009 zur Offenlegung beschlossen wurde.
Ausgelegt werden nun gemäß der Bekanntmachung folgende Materialien (Links zur städtischen Website):
- Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung
- Schalltechnische Untersuchung
- Erschließungsgutachten (nicht online verfügbar – nur Planzeichnung Nord- und Südteil)
- Verkehrsuntersuchung
- Baugrunduntersuchung
- Umweltbericht mit landschaftspflegerischem Fachbeitrag
Eine erweiterte Übersichtsseite zum Bebauungsplanentwurf und den Gutachten haben wir selbst schon vor geraumer Zeit zusammen gestellt.
Einsehen können Sie die vollständigen Unterlagen bis zum Freitag, den 27. November 2009 im Fachbereich Stadtentwicklung bei der Stadtverwaltung Wetter, Dienstgebäude Wilhelmstraße 21, zu folgenden Uhrzeiten:
montags: 8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr
dienstags: 8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr
mittwochs: 8.00–12.00 und 14.00–15.00 Uhr
donnerstags: 8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr
freitags: 8.00–12.00 Uhr
In der ersten Etage befindet sich dann vor dem Zimmer 37 ein Schaukasten, in dem der Bebauungsplanentwurf aushängt. Die umfangreichen Textteile und Pläne der Gutachten sind bei Mitarbeitern des Fachbereichs erhältlich (vorherige telefonische Absprache erscheint empfehlenswert; zentrale Rathaus-Telefonnummer 02335–8400).
Sie haben tagsüber keine Zeit? – Unter Umständen können Sie sich die überwiegend als PDF-Dateien vorliegenden Unterlagen auch per E-Mail zuschicken lassen. Ob die Stadtverwaltung solchen Bitten nachkommen wird, wissen wir allerdings nicht. Schließlich hat sie es bis heute – trotz wiederholter Nachfragen – nicht geschafft, ein vollständiges Informationsangebot zum Bebauungsplanverfahren auf ihrer Website http://www.stadt-wetter.de zu veröffentlichen (was noch bürgerfreundlicher wäre). Aber einen Versuch ist es sicherlich wert. Fragen Sie einfach nach. – Update 27.10.2009: Jetzt gibt es zwei Infoseiten „Öffentlichkeitsbeteiligung“ und „Gewerbegebiet Am Stork“, aber auch dort fehlt immer noch ein Teil der verfahrensrelevanten Unterlagen (Erschließungsgutachten, Baugrunduntersuchung). – Update 2.11.2009: Die Stadt hat nachgearbeitet. Jetzt ist auch die Baugrunduntersuchung online. Das genannte „Erschließungsgutachten“ fehlt weiterhin, aber immerhin sind dazu nun zwei Planzeichnungen verfügbar.
- Die Stadt Wetter führt am Donnerstag, den 5. November 2009, um 19.00 Uhr im großen Mehrzweckraum des Berufsbildungswerks (BBW), Am Grünewald 10-12, eine Informationsveranstaltung zur Offenlegung durch.
- Die IG Stork führt am Dienstag, den 10. November 2009, um 19.30 Uhr im Restaurant Margarethenhöhe in Volmarstein eine eigene Bürgerversammlung durch.
- Am Dienstag, den 24. November 2009, tagt der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss. Dort besteht bei Bedarf noch die Möglichkeit, Fragen zur Offenlegung zu stellen (Tagesordnungspunkt „Einwohneranfragen“). In dieser Sitzung soll zudem unser Fragenkatalog besprochen und beantwortet werden.
Stellungnahmen – Was ist zu tun?
Informieren Sie sich! Sie können sowohl Anregungen als auch Einwendungen in schriftlicher Form abgeben. Das muss bis zum Freitag, den 27. November 2009 (Dienstschluss Rathaus 12.00 Uhr!) geschehen, denn verspätet abgegebene Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Von der Möglichkeit, mündliche Stellungnahmen lediglich „zur Niederschrift“ vorzutragen, raten wir ab. Es ist immer besser, eigene Formulierungen einzureichen.
Wichtig ist auch, dass alle bereits bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 2008 abgegebenen Stellungnahmen erneut eingebracht werden, da sie sonst als „nicht aufrecht erhalten“ gelten.
Ergänzend bereiten wir Mustereinwendungen zu einzelnen Themen vor, die Sie für Ihre persönlichen Stellungnahmen verwenden können. Informationen dazu gibt’s bei unserer Bürgerversammlung nach den Herbstferien und über den E-Mail-Rundbrief. Sofern Sie Anregungen oder Wünsche für bestimmte Punkte haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Was geschieht nach der Offenlage?
Alle fristgerecht eingereichten Stellungnahmen werden anschließend von der Stadtverwaltung geprüft und für die Rats- und Ausschussmitglieder mit einer begründeten Entscheidungsempfehlung zusammengefasst. Außerdem werden sie in Originalform – lediglich persönliche Daten wie Anschriften in Briefköpfen usw. werden in den Kopien unkenntlich gemacht – Bestandteil der Beratungsunterlagen sein, die die Politiker erhalten, wenn es (vermutlich Anfang 2010) um den verfahrensabschließenden Satzungsbeschluss geht. Die Politiker müssen dann im Rahmen der „Abwägung“ über alle Stellungnahmen befinden. Sie können, müssen aber nicht den Verwaltungsempfehlungen folgen. Abzuwägen sind dabei auch Stellungnahmen, die bei der Behörden- bzw. „TÖB“-Beteiligung vorgebracht wurden (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).
Vor allem sachlich gut begründete Stellungnahmen haben eine reelle Chance, in die Planung einzufließen, so dass der momentane Bebauungsplanentwurf geändert wird. Bei gravierenden und überzeugenden Einwendungen ist letztlich auch eine Einstellung des Planverfahrens möglich. Sofern es zu erheblichen Planänderungen kommt, kann zudem eine erneute Offenlegung erforderlich werden.
[…] bis zum 27. November können Bürger Stellungnahmen zur Planung abgeben. Ausführliche Informationen gibt’s bei der IG Stork. […]
[…] Auch die IG Stork hat eine Stellungnahme eingereicht, die Sie hier nachlesen […]