Die Interessengemeinschaft Stork lädt alle Bürger und weitere Interessierte zu ihrer zweiten offenen Bürgerversammlung ein:
Dienstag, 10. November 2009 – 19.30 Uhr
Restaurant Margarethenhöhe
Von-der-Recke-Str. 57, Volmarstein
Thema des Abends ist die noch bis zum 27. November laufende Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs zum Gewerbegebiet „Am Stork“. Wir informieren Sie kurz über den Stand der Dinge und dann über die Möglichkeiten jedes Bürgers, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Hierzu haben wir beispielhafte Stellungnahmen formuliert, die wir Ihnen – ebenso wie einige wichtige und hilfreiche Tipps – vorstellen werden. Gerne möchten wir mit Ihnen zusammen auch unser weiteres Vorgehen besprechen.
Vorausgegangen sind u.a. das erste IG-Treffen im Juni, die Unterschriftensammlung und die Podiumsdiskussion im August. Mit Hilfe zahlreicher Unterstützer konnten wir politisch deutlich machen, dass die geplante Gewerbeansiedlung im Süden Volmarsteins mehr als strittig ist. Vor dem Hintergrund einer weiter verschlechterten Haushaltssituation der Stadt wird aktuell v.a. die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit diskutiert. Fragen nach der Wirtschaftlichkeit spielen jedoch keine Rolle in dem nach Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahren. Sie sind jedoch für die später entscheidenden Ratsmitglieder relevant.
Noch ist der Bebauungsplan nicht beschlossen (das kann frühestens 2010 erfolgen). Die öffentliche Auslegung des Entwurfs ist in Kombination mit entsprechenden Einwendungen der eigentliche und wesentliche Schritt der Bürgerbeteiligung im Verfahren. Insofern ist eine breite Beteiligung wichtig. Unser primäres Anliegen ist es, dass der Stork als Landschaftsschutz- und Naherholungsfläche komplett erhalten bleibt. Ersatzweise setzen wir uns dafür ein, dass in der Planung noch wesentliche Änderungen vorgenommen werden (Verzicht auf Waldrodung und -zerschneidung, deutliche Reduzierung des Flächenverbrauchs, andere Erschließung, Erhaltung landschaftsbildprägender Elemente usw.). Wir sind durchaus optimistisch, dass der Planentwurf in seiner jetzigen Form nicht zu halten ist.
Die Beispielstellungnahmen verschicken wir auf Anfrage per E-Mail.
Hallo zusammen,
ich habe letzten Dienstag meine e-mail adresse falsch angegeben, so daß die angekündigten Vorlagen zum Einspruch noch nicht erhalten habe. Bitte schickt mir diese an die o.g. e-mail-adresse.
Danke !
danke für den Hinweis, erledigt
Hallo IG-Stork,
können Sie mir bitte ihre Beispielstellungnahme zusenden ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruss.
J.Kaufmann
kein Problem, ist bereits verschickt