Am 10. Dezember 2009 stand der Bebauungsplan Nr. 60 „Gewerbegebiet Am Stork“ der Stadt Wetter auf der Tagesordnung des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, kurz Landschaftsbeirat.
Wald am Stork im Winter 2010 (Foto: © IG Stork)
Bei der ausgiebigen Beratung wurden zahlreiche Bedenken vorgetragen. Ergänzend wurde eine Abstimmung durchgeführt. Dabei sprach sich der Landschaftsbeirat einstimmig, bei einer Enthaltung, gegen den Bebauungsplan aus. Formal hat dieses Votum empfehlenden Charakter für die Landschaftsbehörde, die im Beteiligungsverfahren eine fachliche Stellungnahme abgeben wird.
Die Westfälische Rundschau berichtete am 12.12.2009 unter dem Titel „Nutzer und Schützer der Natur gegen Gewerbe am Stork“.
In der Niederschrift der Sitzung heißt es zum TOP 4 (Zitat):
„Es folgt eine kontroverse Diskussion zwischen Beiratsmitgliedern und den Planern. Die wesentlichen Kritikpunkte des Beirats zu dem Vorhaben sind in der beigefügten Stellungnahme des BUND anlässlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange enthalten. Darüber hinaus werden noch die folgenden Bedenken geäußert:
- Die Vertreter der Landwirtschaft bemängeln den hohen Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen mit hoher Bodengüte sowohl durch die vorgesehenen Gewerbestandorte als auch für die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen.
- Weiterhin wird der Aufriss des Waldrandes kritisiert. Durch die Beseitigung der Gehölze sei der verbleibende Waldbestand schutzlos der Sonneneinwirkung ausgesetzt, was zu erheblichen Schäden führen werde.
- Die Ausgleichsflächen für das fertiggestellte Gewerbegebiet ‚Schöllinger Feld‘, die in dem Plangebiet liegen, werden überplant, obwohl noch keine Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt wurden. – Nach Auskunft der Vertreterin der Stadt Wetter wurden noch keine Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt, weil vom Investor die Flächen noch nicht übergeben wurden und noch keine Abrechnung erfolgt ist. Die noch ausstehenden Kompensationsmaßnahmen wurden aber vollständig bei der Ausgleichsbilanzierung für den B-Plan ‚Am Stork‘ eingerechnet.
- Das geplante Straßenbegleitgrün habe nur sehr geringe ökologische Funktion.
- Zur Erfassung der Avifauna in dem Plangebiet seien die beiden vorgenommenen Kartierungen im Frühjahr und Herbst völlig unzureichend, weil sich zu den Zeitpunkten nur wenige aussagekräftige Daten gewinnen lassen.
Hinsichtlich der Auswahl planungsrelevanter Arten empfiehlt der Vorsitzende, künftig mit den örtlichen Naturschützern bzw. den von der LANUV benannten Kreisvertrauensleuten Kontakt aufzunehmen.“
Hintergrundinformation zum Beirat
Landschaftsbeiräte sind Gremien, die gemäß § 11 des Landschaftsgesetzes NRW jeweils aus je acht Vertretern der Naturnutzer und Naturschützer gebildet und vom Kreistag (bzw. bei kreisfreien Städten vom Rat) gewählt werden. Sie dienen der unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft auf behördlicher Ebene und haben u.a. die gesetzliche Aufgabe, Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenzuwirken.
Im Ennepe-Ruhr-Kreis sind folgende Organisationen im Landschaftsbeirat vertreten:
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband (WLV), Waldbauernverband NRW (WBV), Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe (Link), Landesjagdverband NRW (LJV), Landesfischereiverband Westfalen und Lippe (LFV), Landessportbund NRW (LSB), Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker (Link), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW (SDW).
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