Am Donnerstag, den 14. April 2011 um 19.00 Uhr lädt die Stadt Wetter zu einer Bürgerinformation ins Veranstaltungszentrum der Sparkasse ein (Eingang gegenüber der Bushaltestelle am Bahnhof). Dort wird der geänderte Bebauungsplanentwurf zum Gewerbegebiet „Am Stork“ vorgestellt. Bürger können Fragen stellen sowie Kritik und Anregungen loswerden. Die relevanten Planunterlagen stehen momentan auch auf der Website der Stadt Wetter zur Verfügung. Die nebenstehenden Infozettel können Sie als PDF-Datei herunterladen, ausdrucken und verteilen.
Anschließend haben die Bürger dann noch wenige Tage – bis zum Montag, den 18. April 2011 – Zeit, schriftlich begründete Stellungnahmen im Rathaus einzureichen (bis Dienstschluss um 16.00 Uhr).
Kurzer Überblick zum Verfahrensablauf
Ende 2007 hatte der Rat beschlossen, dass die Verwaltung einen Bebauungsplanentwurf zu einem Gewerbegebiet „Am Stork“ erarbeiten soll (der sogenannte „Aufstellungsbeschluss“).
2008 präsentierte die Verwaltung ihre ersten Überlegungen dazu, und Anfang 2009 beschloss der Bauausschuss, einen ersten Entwurf öffentlich auszulegen (der sog. erste Offenlegungsbeschluss). Einige Monate später wurde dieser Entwurf dann tatsächlich offengelegt und zahlreiche Einwendungen gingen bei der Stadt ein. Proteste und politische Diskussionen führten zu wesentlichen Änderungen in der Planung.
Anfang 2011 wurde dann ein geänderter Entwurf vorgestellt und vom Bauausschuss mit knapper Mehrheit zur erneuten Auslegung beschlossen (der sog. zweite Offenlegungsbeschluss). Nun können sich die Bürger zu diesem zweiten Entwurf äußern. Ihre Einwendungen werden danach von der Verwaltung bearbeitet und den Politikern vorgelegt, die wiederum entscheiden müssen, ob und wie sie weiter verfahren wollen (welche Anregungen sie aufgreifen, welche sie ablehnen usw.).
Dabei wird es wieder drei Möglichkeiten geben:
- Einstellung der Planungen, Abbruch des Verfahrens,
- Fortführung des Verfahrens mit Änderungen des zweiten Planentwurfs in wesentlichen Punkten (und damit dritte Offenlegung),
- Fortführung des Verfahrens ohne nennenswerte Änderungen des zweiten Planentwurfs, Beschluss des zweiten Entwurfs als Satzung („Satzungsbeschluss“); nur damit wäre ein Erschließungs- und Baubeginn möglich.
Wichtig für Stellungnahmen
Viele Bürger haben bereits 2009 eine Stellungnahme eingereicht und sich für die Erhaltung des Landschaftsschutz- und Naherholungsgebiets eingesetzt. Damit diese Einwendungen nicht als „fallen gelassen“ gelten, müssen sie erneut eingereicht werden – idealerweise schriftlich. Abgabefrist ist der 18. April 2011 (siehe oben).
Entscheidender Passus aus der amtlichen Bekanntmachung vom 9.3.2011:
„Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a (6) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgetragenen Stellungnahmen müssen, soweit sie aufrecht erhalten bleiben, erneut vorgetragen werden.“
Nutzen Sie einfach Ihr altes Schreiben oder orientieren sich an den online verfügbaren ersten Stellungnahmen. Inhaltlich anzupassen (zu entfernen bzw. zu ergänzen) sind lediglich Passagen, die sich auf zwischenzeitlich geänderte Planteile beziehen.
Geändert wurden u.a. die Lage der geplanten Waldrodungsflächen, die Erschließung und die nun umfangreicher geplante Beanspruchung von Grünflächen am Stork. Alle weiterhin geltenden Vorschläge und Kritikpunkte sind erneut aufzuführen. Es ist dabei unerheblich, ob sie im letzten Beschluss des Bauausschusses abgelehnt wurden. Wenn Sie bzgl. des ersten Entwurfes angeregt hatten, z.B. den Waldbestand zu erhalten oder die Fußwegesituation am BBW zu verbessern, der Ausschuss dies aber im Februar verworfen hat, so müssen diese Anregungen wiederholt werden, damit sie bzgl. des zweiten Entwurfs erneut geprüft und in die Abwägung einbezogen werden. Anregungen, die im neuen Entwurf bereits aufgegriffen wurden, z.B. die Erhaltung der historischen Allee „Auf den Jungen Eichen“, sollten Sie hingegen nicht mehr einbringen.
Planvorstellung bei der Bürgerinformation am 14. April 2011 (Foto: © IG Stork)
Links:
- Offenlegung zum Stork (UWW, 29. März 2011)
[…] Dabei geht es um sämtliche Bürger-Einwendungen und TöB-Stellungnahmen, die während der zweiten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung im Frühjahr 2011 eingereicht wurden […]