Es ist mal wieder soweit. Bürger können zu den geänderten Planungen eines Gewerbegebiets „Am Stork“ Stellung beziehen. Anfang Juni 2012 wurde im Bauausschuss der Stadt Wetter ein dritter Planentwurf vorgestellt und mit einer Stimme Mehrheit beschlossen. Die Bürgerbeteiligung dazu läuft weitgehend in den Sommerferien. Entgegen früherer Zusagen von Politik und Verwaltung führt die Stadt dieses Mal auch keine Bürgerinformationsveranstaltung durch.
Über 4300 Menschen haben für den Stork unterschrieben. Viele Bürger haben außerdem 2009 und 2011 eine persönliche Stellungnahme eingereicht und sich für die Erhaltung des Landschaftsschutz- und Naherholungsgebiets eingesetzt. Damit diese Einwendungen nicht als „fallen gelassen“ gelten, müssen sie erneut eingereicht werden – idealerweise schriftlich. Stellungnahmen können auch formlos per E-Mail an die Stadt geschickt werden (Kontaktformular, Mailadresse); vergessen Sie dabei aber nicht, ihren vollständigen Namen und ihre Anschrift anzugeben.
Abgabefrist ist Mittwoch, der 1. August 2012 (im Rathaus bis Dienstschluss um 12.00 bzw. im Gebäude Wilhelmstr. 21 beim Fachbereich Stadtentwicklung bis 12.00 Uhr oder noch von 14.00 bis 15.00 Uhr).
Der entscheidende Passus aus der amtlichen Bekanntmachung vom 14. Juni 2012 lautet:
„Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a (6) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vorgetragenen Stellungnahmen müssen, soweit sie aufrecht erhalten bleiben, erneut vorgetragen werden.“
Nutzen Sie einfach Ihr altes Schreiben oder orientieren sich an den online verfügbaren Entwürfen (z.B. Einspruchsvorlage der UWW) und den bisherigen Stellungnahmen von 2009 und von 2011. Inhaltlich anzupassen sind natürlich Passagen, die sich auf zwischenzeitlich veränderte Planteile beziehen.
Geändert wurden u.a. die Erschließung und Lage der geplanten Waldrodungsflächen. Alle weiterhin geltenden Vorschläge und Kritikpunkte sind erneut aufzuführen. Es ist dabei unerheblich, ob sie durch den letzten Beschluss des Bauausschusses abgelehnt wurden. Wenn Sie bzgl. eines alten Entwurfs angeregt hatten, z.B. den Waldbestand zu erhalten oder die Fußwegesituation am BBW zu verbessern, der Ausschuss dies aber verworfen hat, so müssen diese Anregungen wiederholt werden, damit sie nun erneut geprüft und in die Abwägung einbezogen werden.
Die meisten relevanten Unterlagen können als PDF-Dateien im Internet auf der Infoseite der Stadt Wetter abgerufen werden. Ein Teil fehlt dort jedoch, u.a. die artenschutzrechtliche Prüfung und die Anlagen zum Erläuterungsbericht der Erschließungsplanung.
- Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung) mit Begründung (Text)
- Erschließungsplanung
- Verkehrsuntersuchung
- Schallschutzgutachten
- Umweltbericht (dazu Karten bzgl. Artenschutz, Biotopen, Gestaltung, Konflikten)
- Stellungnahme der Kreisbehörde von 2011 (zum zweiten Entwurf)
Links
- Standhafter Widerstand auch gegen den neuen Versuch – Stellungnahmen bis 1.8.2012 möglich
- Bürgeranregungen zu Gewerbegebieten Am Stork noch bis zum 1. August – Grüne stehen zum Gespräch zur Verfügung
- Grüne fürchten Lärm und Verkehrsbelastung durch Gewerbegebiet Am Stork – Soll ein Logistikunternehmen angesiedelt werden?
- Never ending Story: STORK
- Mein Gott Walter …
[…] Stellungnahmen zum geplanten Gewerbegebiet „Am Stork“ abzugeben. Anlass war die dritte Runde der Bürgerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens […]
Warum ein neues Gewerbegebiet „Am Stork“, wenn im Stadtgebiet Wetter (Ruhr) an die 23.000 m² an Gewerbeflächen (bebaut + unbebaut) frei sind?(Quelle: http://www.ruhrsite.de)