Am 12. Januar 2013, erschien in der Lokalzeitung die amtliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 60 „Gewerbegebiet Am Stork“ der Stadt Wetter (Ruhr). Damit ist die Bebauungsplansatzung nun – im Anschluss an den knappen Ratsbeschluss von November 2012 – rechtsgültig geworden.
Wichtig: Rechtsgültigkeit ist nicht mit Rechtskraft zu verwechseln. Rechtskräftig kann der Plan frühestens im Januar 2014 werden (siehe dazu weiter unten).
Plan bei Verwaltung einsehbar
Sie möchten wissen, was genau jetzt wo geplant ist? – Der vollständige Bebauungsplan in seiner rechtsgültigen Fassung kann von jedermann bei der Stadtverwaltung während der Dienststunden eingesehen werden (Fachdienst Stadtentwicklung, Wilhelmstr. 21, Zimmer 35).
Auf der städtischen Website ist der beschlossene Plan bislang nicht veröffentlicht worden. Da aber alle Unterlagen bei der Stadt bereits digital vorliegen, dürfte es problemlos möglich sein, sie einfach per E-Mail anzufordern. Falls die Verwaltung Ihrer Anfrage wider Erwarten nicht nachkommen sollte, so können Sie sich gut auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes berufen (Tipp: Infobroschüre, PDF).
Frist bis Januar 2014
Unter anderem gemäß Baugesetzbuch bleibt jetzt noch genau ein Jahr Zeit, also bis Januar 2014, um juristische Schritte einzuleiten („Rechtsmittel einzulegen“), z.B. durch einen Normenkontrollantrag, bei dem der Plan verwaltungsgerichtlich überprüft wird (Basisinfos).
Interessierte und Betroffene treffen sich dazu ab Februar 2013 regelmäßig zur weiteren Beratung (siehe Terminhinweise in der rechten Spalte).
Politische Versprechen – noch soll nichts im Gelände passieren
Im Raum stehen derweil zwei konkrete Versprechen seitens des SPD-Bürgermeisters Frank Hasenberg (vgl. Bericht zur Ratssitzung und städtische Pressemitteilung):
- Mit der Erschließung soll erst begonnen werden, wenn die Lokalpolitik eine Lösung für die Verkehrsprobleme im Volmarsteiner Süden gefunden hat.
- Außerdem muss erst ein „privater Investor“ für die Erschließung gefunden werden. Bis dahin soll sich nichts im Gebiet ändern („kein Baum gefällt werden“).
Von der zuvor vielfach beschworenen Dringlichkeit des Bebauungsplans („die Interessenten stehen schon Schlange“, wahlweise „uns laufen sonst die Unternehmen weg“) ist seit dem Satzungsbeschluss – erwartungsgemäß – nicht mehr viel zu hören. Und da im September 2013 die Bürgermeisterwahl ansteht, dürften die meisten Befürworter der Bebauung (insbesondere SPD und BfW) in den nächsten Monaten auch eher daran interessiert sein, das ungeliebte Gewerbegebietsthema politisch „ruhig“ zu halten.
[…] Gewerbegebiet „Am Stork“ beschlossen (Satzungsbeschluss). Daraufhin wurde der Plan im Januar 2013 bekannt gemacht und war somit formell […]