Heute, am 21. März 2015, erschien die nebenstehende, in bestem Verwaltungsdeutsch formulierte amtliche Bekantmachung.
Ums kurz zu machen: Der 2012 beschlossene Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt. Es wird nun eine erneute (mittlerweile vierte) Offenlegung des Bebauungsplans zum Gewerbegebiet „Am Stork“ geben. Bürger der Stadt Wetter und weitere Interessierte können vom 30. März bis zum 8. Mai 2015 die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen (Bedenken und Einwendungen) abgeben. Anschließend muss der im letzten Jahr neu gewählte Rat der Stadt über diese Stellungnahmen befinden und eine Entscheidung treffen.
Wir werden in den nächsten Tagen noch genauere Informationen dazu veröffentlichen (jetzt hier). Außerdem laden wir alle Interessierten ein, am Mittwoch, den 15. April um 19.00 Uhr zu unserem Bürgerinfoabend im Burghotel Volmarstein (Am Vorberg 12) zu kommen. Dort erläutern wir die Möglichkeiten für Bürger, ihre Einwände geltend zu machen.
Infoaushänge im April 2015 (Foto: © IG Stork)
Vorgeschichte
Der Rat der Stadt Wetter hat im November 2012 mit knapper Mehrheit den Bebauungsplan Nr. 60 zum Gewerbegebiet „Am Stork“ beschlossen (Satzungsbeschluss). Daraufhin wurde der Plan im Januar 2013 bekannt gemacht und war somit formell rechtsgültig.
Vorausgegangen war ein mehrjähriges Hin und Her mit diversen Planentwürfen und Verfahrensschritten. Es gab eine große Unterschriftensammlung für den Erhalt des in Volmarstein gelegenen Gebiets, zahlreiche Diskussionen, Protestaktionen und viele engagierte Bürger formulierten wiederholt ihre Einwendungen. Letztlich konnten aber – gegenüber dem besonders kritisierten Erstentwurf und trotz anderslautender Versprechungen mancher Politiker – keine nennenswerten Planänderungen erreicht werden.
Nach dem Satzungsbeschluss war daher für etliche Menschen das Thema Stork erledigt und – ja, durchaus – eine gewisse Resignation machte sich breit. Oft zu hören waren Sätze wie „Schade, aber hier wird eh alles durchgepaukt, was sich die Betonfraktionen einmal in den Kopf gesetzt haben (wahlweise: die Verwaltung, die SPD, der Bürgermeister, …)“.
Bebauungsplan seit 2014 unwirksam
Gegen den beschlossenen Plan wurden dann jedoch Rügen erhoben und es wurde ein Normenkontrollantrag gestellt. Beides sind reguläre Möglichkeiten (vgl. hier), die erst nach erfolgtem Satzungsbeschluss wahrgenommen werden können und üblicherweise ohne große öffentliche Aufmerksamkeit behandelt werden.
Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2014 den Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Wetter (Ruhr) für unwirksam erklärt. Dieser OVG-Beschluss führte zur jetzt anstehenden erneuten Offenlegung des Planentwurfs.
Als ehemalige Mitarbeiterin der Stadt Wetter (Wirtschaftsförderung + Liegenschaften) und als Mutter eines Schülers des Werner Richard Berufskollegs bin ich grundsätzlich gegen die Planungen. Wann sieht die Stadt Wetter (Ruhr) endlich ein, dass sie diese Fehlplanungen und Eingriffe in den Naturschutz (Landschaftsschutzgebiet Am Stork) und damit weitere Kosten den Bürgern ersparen sollte.
Vor allen Dingen, neben dem Eingriff in den Naturschutz, finde ich es gelinde gesagt, eine Frechheit der Stadt Wetter, die Zufahrtsstraße zum geplanten Gewerbegebiet direkt neben dem Berufsbildungswerk Volmarstein auszuweisen. Die Schüler und Studenten dort sind mit Sicherheit nicht begeistert, wenn neben ihren Unterrichtsräumen eine verkehrsintensive Zufahrtsstraße verläuft. Dass die Evang. Stiftung Volmarstein dem Bebauungsplan zustimmt war klar, da sie dort Grundstücke besitzt, die die Stadt Wetter für die Planungen benötigt……
Habe gerade die Schülerinnen und Schüler des Berufsbildungswerks Volmarstein und des angeschlossenen Berufskollegs über die IG Stork informiert und denen nochmal vor Augen geführt, dass es dann mit der Ruhe im Internat vorbei sein wird, wenn die Zufahrtsstraße zum geplanten Gewerbegebiet direkt neben dem Schulgebäude verläuft…..
Bei dem Gutachten wird eine nicht zu berücksichtigende Steigerung des Verkehrs auf der Vogelsangerstraße von ca. 7% angegeben. Bei Lärmemissionswerten über 73 am Tag in dem dahinter liegenden Wohngebiet, bedeutet dies, dass der Emissionswert bei nahezu 80 liegt, was nicht mit den Werten für ein Wohngebiet oder gemischtes Gewerbegebiet übereinstimmt. Folglich ist eine weitere Erhöhung des Verkehrsaufkommenes nicht zumutbar.
Klicke, um auf doc.cfm zuzugreifen
dies gilt auch für Schulen/Internate etc.
http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
Eine Bebauung bedeutet einen nicht wieder gut zu machenden Schaden für die Natur und die Erholung suchenden Menschen. Es gibt genug Industriebrachen, die genutzt werden können. Die Betonköpfe der Stadtverwaltung sollten nicht auf evtl. Gewerbesteuereinnahmen schielen, sondern die Interessen der Bürger berücksichtigen.
Der Erhalt von Natur, naturnaher Kulturlandschaft und Naherholungsgebieten sollte in einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland Vorrang gegenüber der weiteren Versiegelung von Landschaft haben. Für notwendige und sinnvolle Schaffung von Gewerbeflächen sollten Kommunen und Wirtschaft die vielen Industriebrachen im Ruhrgebiet nutzen, die man zur Wiederverwendung aufbereiten sollte statt den einfachen (und billigeren) Weg der Erschließung von stadtnaher Natur zu wählen. Viele Industriebrachen sind inzwischen leider unter Denkmalschutz gestellt worden. Doch Natur muß Vorrang gegenüber Denkmalschutz haben, denn die Natur ermöglicht das Leben auf Erden, nicht versiegelte, zubetonierte und ungenutzte Industriebrachen. Also mögen die Kommunen und die Wirtschaft die vorhandenen Flächen der Industriebrachen nutzen statt die Zerstörung der Natur um eines kurzfristigen Profit willens voranzutreiben. Die wertgeschätzte Bundeskanzlerin Angela Merkel legt seit Jahren immer wieder Wert auf Nachhaltigkeit menschlichen Handelns – und dem sollte auch auf kommunaler Ebene entsprochen werden.
Ein wunderbares Wandergebiet nicht nur für Wetteraner. Auch Gevelsberger wie ich und Ennepetaler wandern gerne in diesem Gebiet. Ein Industriegebiet ist vollkommen überflüssig. Alle Städte und Gemeinden sollten sich mal darüber im klaren sein das der Spruch „Arbeitsplätze schaffen“ nur noch bedingt ist. In Zukunft erledigen sowiso Maschinen, sogenannte „Roboter“ die Arbeiten alleine. Es werden keine Arbeitsplätze geschaffen, sondern die Natur wird zerstört.
Hallo,
ich habe mal einige Argumente gegen das Gewerbegebiet zusammengetragen und knapp zusammengefasst (Schwerpunkte Umwelt, Natur und Naherholung). Daraus kann man/frau sich gerne für eine eigene Stellungnahme bedienen. Schön wäre es, die Stichworte mit eigenen Erfahrungen und Ansichten zu ergänzen. Weitere Infos wie z.B. der Umweltbericht und das Schallschutzgutachten finden sich auf der städtischen Homepage. Frühere Einwendungen sind auch in der Sitzungsvorlage von 2012 nachzulesen.
1) Kennzeichnung der Altlastenfläche im B-Plan: Wurde die Kennzeichnung vorgenommen so wie es zugesagt wurde? Was lagert dort? Wie wirken sich Bauarbeiten aus? Können Altlasten durch Bauarbeiten z.B. ins Wasser gelangen?
2) Verlust von Bodenfunktionen und schutzwürdigen Böden durch Flächenversiegelung – Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen kritisch prüfen
3) Ziel nachhaltiger Entwicklung muss die Vermeidung weiterer Flächenversiegelung sein. Es kann nicht sein, dass eine schrumpfende Bevölkerung immer mehr Fläche verbraucht. Es müssen in entsprechendem Ausmaß Flächen-Entsiegelungen vorgenommen werden.
4) Die Ausgleichsmaßnahmen sind unzureichend. Die Vernichtung eines zusammenhängenden Naturraumes mit verschiedenen, teils hochwertigen Biotopen kann nicht durch eine Anzahl von verstreuten Einzelmaßnahmen ausgeglichen werden.
5) Die Gewerbeansiedlung muss durch Dach- und Fassadenbegrünung und eine hochwertige Gestaltung der Freiflächen ökologisch aufgewertet werden.
6) Bislang galten Teile des Gebiets Am Stork als Ausgleichsfläche für das Gewerbegebiet Schöllinger Feld. Werden für dieses Gebiet nun ebenfalls neue Ausgleichsflächen festgelegt? Ist es legitim, den Ausgleich für verschiedene Maßnahmen auf denselben Flächen zu konzentrieren? Mehr Ausgleichsflächen erscheinen besser.
7) Durch die massiven Eingriffe entspricht das Gewerbegebiet nicht dem Gebot des Landesbodenschutzgesetzes (Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen).
8) §4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz fordert: „Bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen haben die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.“ Hat eine solche Prüfung stattgefunden? Gibt es einen schriftlichen Bericht über eine solche Prüfung?
9) Der bestehende Wald wird auf der Süd-Westseite angeschnitten. Damit verlieren die vorhandenen Bäume ihren Schutz. Schädigungen des Waldes sind zu erwarten. Dies umso mehr, als die Süd-Westseite die Haupt-Windrichtung ist. Zunehmende Stürme vergrößern das Problem.
10) Wetter gilt als waldarme Stadt. Trotzdem wird der Wald angegriffen. Dies steht nicht im Einklang mit dem Flächennutzungsplan, in dem die Fläche als Wald ausgewiesen ist.
11) Laut Umweltbericht wurden vor allem in Bereichen, die zur Fällung vorgesehen sind, Horst- und Höhlenbäume geschützter Arten gesichtet.
12) Der Wald hat eine wichtige Funktion für die Luftverbesserung und als Lärmschutz für die dahinter liegenden Wohngebiete bzw. das BBW. Beide Funktionen werden beeinträchtigt.
13) Es wird kein ausreichender Abstand der Planung zum Wald eingehalten.
14) Durch die Waldverkleinerung ist keine sinnvolle Jagdausübung mehr möglich.
15) Der notwendige Schutz des Waldes und die Ausweisung von Gewerbeflächengrößen, die (noch) nutzbar sind, sind Am Stork unvereinbar. Die ursprüngliche Planung musste auf Drängen des Landesbetriebes Wald und Holz bereits deutlich geändert werden. Die Stadt selbst schreibt (Begründung S. 18): „Eine gänzliche Vermeidung der Waldinanspruchnahme ist aufgrund der grundsätzlich wirtschaftlichen Darstellung der Gewerbeflächenentwicklung jedoch nicht möglich.“ Der geplante „Kompromiss“ führt dazu, dass weder der Wald sinnvoll erhalten bleibt, noch Gewerbeflächen in einem Ausmaß entstehen, das die Kosten und die Eingriffe in die Landschaft rechtfertigen würde.
16) Die vorhandenen Biotoptypen stellen Lebensräume und Brutpätze für geschützte Vogelarten sowie Fledermäuse dar; zur Auflistung siehe Umweltbericht S. 19. Die Fläche ist für diese Tiere im Biotopverbund wichtig. Selbst wenn der Wald erhalten bleibt, verliert er durch die Bebauung, die zudem in zu geringem Abstand erfolgt, seine Funktion als Lebensraum für eine Anzahl von Tieren.
17) Es wurde an keiner Stelle geprüft, welcher Auswirkungen die Lichtquellen aus dem Gewerbegebiet auf die Tiere haben.
18) Beobachtungen der streng geschützten Gelbbauchunke im Plangebiet wurden wiederholt dokumentiert.
19) Zwei landwirtschaftliche Betriebe werden durch die Baumaßnahme in ihrem Bestand gefährdet. Ersatzflächen wurden nicht angeboten.
20) Es wird unverhältnismäßig viel Ackerfläche überplant. Damit geht diese Fläche zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion verloren.
21) Der Verlust hochwertiger Ackerflächen ist nicht zu ersetzen. Die Planung steht im Gegensatz zu rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Ackerflächen.
22) Verbleibende landwirtschaftliche Flächen werden an der Erschließungsstraße durch eine „Entwässerung über die Schulter“ mit Oberflächenwasser verunreinigt.
23) Laut AVU ist ein umfangreicher Netzausbau erforderlich, da keine ausreichend dimensionierten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Für eine Versorgung mit Gas würde neben den Leitungen auch eine Gasdruckregelmess-Anlage erforderlich. Wie werden diese Aspekte in der Planung und bei den Kosten berücksichtigt?
24) Die Anwohner werden einer erheblichen zusätzlichen Lärmbelastung ausgesetzt, die als gesundheitsgefährdend angesehen werden muss. Das Gutachten Ritterstädt ist in verschiedener Hinsicht anzuzweifeln:
– 1. Es fußt bezüglich des Verkehrslärms auf den Prognosen des Verkehrsgutachtens Kuhnert; dies ist veraltet und steht wegen seiner niedrigen Ansätze und den Schlussfolgerungen aus den Werten in der Kritik. Es ist mit mehr Verkehr zu rechnen, damit auch mit einem stärkeren Anstieg des Lärms.
– 2. Es ist nicht ersichtlich, ob die teilweise Fällung des Waldes den Lärm für die dahinter liegende Wohnbebauung erhöht.
– 3. Da Ritterstädt entsprechend dem Verkehrsgutachten von einem nicht wahrnehmbaren Anstieg des Verkehrslärms ausgeht, wurden verschiedene Untersuchungen zum Lärm, z.B. an der Schwelmer Straße, unterlassen.
– 4. Im geplanten Gewerbegebiet folgen mehrere Straßen der erheblichen Steigung im Gelände. Es ist damit zu rechnen, dass der Lärm von LKWs an Steigungsstrecken deutlich stärker ist als auf ebener Strecke. Dies wurde nicht berücksichtigt.
– 5. Trotz mehrfacher Hinweise wird im Lärmschutzgutachten das Internat des BBW als „Wohnmöglichkeit für Seminarteilnehmer“, nicht als „zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmte Räume“ gewertet. Nach unserer Auffassung sollten die InternatsschülerInnen des BBW dagegen besonderen Schutz genießen. Dementsprechend muss das BBW als „Kurgebiet, Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung“ eingestuft werden, um konzentriertes Arbeiten und Lernen, aber auch erholsame Freizeit zu ermöglichen.
– 6. Zwar gilt es (noch) als rechtskonform, Lärmquellen einzeln zu bewerten; in der Fachliteratur wird allerdings dringend dazu geraten, zu einer summarischen Gesamtbetrachtung von Lärmbelastung überzugehen.
– 7. Die Auswirkungen des Lärms auf die Fauna bleiben unberücksichtigt.
25) Der Hinweis, dass im Wohngebiet Am Loh/Am Rohlande mit einem Anstieg des Lärms erheblich über dem Grenzwert zu rechnen sei, wurde von der Stadt ungeprüft als sachfremd abgetan. Tatsächlich geht es aber um eine neue Lärmbelastung in einem Wohngebiet über dem vorgeschriebenen Grenzwert.
26) Es sind keine Untersuchungen zur bisherigen Feinstaubbelastung oder zur zukünftigen Entwicklung vorgenommen worden.
27) Als landschaftsprägendes Element sollen die drei Stieleichen erhalten bleiben.
28) Der Baumbestand der Allee „Auf den jungen Eichen“ ist besonders schützenswert und soll erhalten bleiben.
29) Das Naherholungsgebiet Am Stork hat eine herausragende Bedeutung für den Ortsteil Volmarstein und darüber hinaus. Der Rundweg ist barrierefrei und rollstuhlgeeignet. Kaum ein Spazierweg kann von so vielen verschiedenen Nutzergruppen ohne große Gefahren genutzt werden wie dieser Weg. Die große Zahl der früheren Einwendungen, die sich darauf beziehen, belegt zusätzlich die Wertschätzung, die die BürgerInnen dem Naherholungsgebiet Am Stork entgegenbringen.
30) Die Wohnumfeldqualität in Volmarstein geht verloren. Die einstige Werbung mit „Wohnen im Grünen“ verliert ihre Rechtfertigung.
31) Die Bewohner des BBW nutzen das Naherholungsgebiet zur gefahrlosen Freizeitgestaltung.
32) Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung machen keine Aussage zum Bestand schützenswerter Pflanzen.
33) Einwendungen, denen im Beratungsverfahren zum B-Plan 2012 gefolgt werden sollte, sind in den auf der Homepage der Stadt zur Verfügung gestellten Unterlagen offenbar immer noch nicht alle eingearbeitet. Wie steht es mit den zugesagten Überarbeitungen des Maßnahmenberichts?
34) Teile des Plangebietes liegen im Landschaftsschutzgebiet Silschede-Schmandbruch. In wieweit wurde der Anregung, dies zu berücksichtigen gefolgt? Wie kann dem überhaupt gefolgt werden, wenn der Bereich für Straße und Gewerbegebiet überplant wird?
35) Das im Plangebiet durchgängige Gefälle macht die Gewerbeflächen für Ansiedlungswillige weniger attraktiv und teurer als ebene Flächen, weil ggf. der Boden noch nivelliert werden muss. Beim Gewerbepark Rosmart (an der A45, Altena) wird das Gefälle als einer der Gründe genannt, warum in zehn Jahren nur 5 von 40 Hektar verkauft werden konnten.
36) Im Juli 2011 ist das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden (Link) in Kraft getreten. Es betont die Bedeutung des Klimaschutzes und erfordert eine besonders sorgfältige Abwägung hinsichtlich der folgenden Punkte:
– kein Funktionsverlust eines Gebietes wegen zunehmender Hitze und Schwüle,
– Erhalt von Frischluftschneisen und von Vegetation für das Mikroklima,
– Berücksichtigung der Funktion von Gebieten zum Schutz vor Starkregen- und Hochwassergefahren.
Auch wenn das Gesetz formal nicht angewendet werden muss, weil das Verfahren Am Stork vor seinem Inkrafttreten begonnen wurde, gebietet eine nachhaltige Stadtentwicklung, neue Entwicklungen in die Abwägung einzubeziehen.
37) Das Gewerbegebiet kann nicht gefahrlos fußläufig oder mit Fahrrad oder Rollstuhl durchquert werden. Der geplante Fußweg kreuzt Straßen und Einfahrten von Gewerbegrundstücken. Somit ist dieser neue Fuß bzw. Radweg kein adäquater Ersatz für die bisherigen gefahrlosen Möglichkeiten der Freizeitnutzung.
Guten Tag,
auch in wirtschaftlicher Hinsicht ist die Stork-Planung kritisch zu sehen. Hier einige Argumente zur Verarbeitung:
1. Das vorrangige Ziel der Stadt, in ein Gewerbegebiet zu investieren, um anschließend durch erhöhtes Gewerbesteueraufkommen die investierten Gelder zurück zu bekommen und auf Dauer Überschüsse für den städtischen Haushalt zu erzielen, rechtfertigt nicht den geplanten radikalen Eingriff in Landschaft und Natur.
2. Bei realistischen Annahmen ist die Investition nicht rentabel, das heißt, die geplanten Überschüsse werden niemals realisiert werden können.
3. Da ein Teil der Fläche des geplanten Gewerbegebietes der ESV gehört, muss entweder der Kaufpreis für diese Fläche zusätzlich bzw. der Mindererlös bei der Vermarktung in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden.
4. In jedem Fall ist es unsinnig, die Grundstücke vor der Vermarktung zu erschließen, weil dann nicht auf die Wünsche der Interessenten eingegangen werden kann und weil die Stadt das Risiko der Investition (Erschließung) vollständig selbst tragen müsste.
5. Nachdem die Stadt im Jahre 2014 ihre erwarteten Gewerbesteuereinnahmen um 4,5 Millionen € niedriger ansetzen musste, müssen auch für die Wirtschaftlichkeitsrechnung des Gewerbegebietes Am Stork die erwarteten Gewerbesteuereinnahmen deutlich vermindert werden.
6. Es fragt sich, ob die Grundstücke des geplanten Gewerbegebietes überhaupt vermarktet werden können, weil die Hanglage und die Kleinteiligkeit der Grundstücke sehr unattraktiv sind.
7. Zu einer Vermarktung der Grundstücke steht auch die bereits begonnene Vermarktung der ehemaligen bereits erschlossenen Opel-Flächen in Konkurrenz.
8. Die Chancen, Gewerbegebiete zu vermarkten, sind allgemein wegen der großen Konkurrenz und geringeren Nachfrage schlecht, wie die Beispiele „Rossmart“ bei Lüdenscheid und „Stefansbecke III“ in Gevelsberg drastisch zeigen. In der Tat konnte die Stadt bis jetzt noch keine Interessenten für das Gewerbegebiet nachweisen.
9. Das Schaffen zusätzlicher Arbeitsplätze ist ein weiteres Motiv der Stadt bei der Ausweisung neuer Gewerbegebiete. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit lässt sich aber belegen, dass nur drei Prozent der angesiedelten Betriebe nicht aus der Region stammten, also wirklich zusätzliche Arbeitsplätze für die Region brachten.
10. Die Notwendigkeit der Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebietes wurde von der Stadt weiterhin damit begründet, dass dringend Ersatzflächen für expandierende Betriebe aus Wetter benötigt werden. Dieses Interesse konnte bisher noch nicht belegt werden; es muss allerdings auch in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden, dass bei einem Umzug eines Gewerbebetriebes innerhalb der Stadt keine zusätzlichen Gewerbesteuern zu erwarten sind, weil die Gewerbesteuerzahlungen des Betriebs ja bereits berücksichtigt sind.
11. Bei der Umsiedlung eines Betriebes aus Wetter in das neue Gewerbegebiet muss auch berücksichtigt werden, dass nicht nur keine zusätzlichen Gewerbesteuern anfallen, sondern auch die bisherigen Gewerbesteuerzahlungen für mindestens 10 Jahre wegfallen, weil die Betriebe den Aufwand aus Neubau und Umzug steuerlich geltend machen können.
12. Bei der Erschließung der Grundstücke Am Stork ist bisher nicht der Aufwand der Versorgung mit elektrischer Energie (Industriestandard) und mit Gas berücksichtigt worden. Entsprechende Stellungnahmen der regionalen Energieversorger sind nicht vorgelegt worden.
13. Die Stadt vertritt den Standpunkt, die Erschließung und Vermarktung werde durch einen privaten Investor durchgeführt, daher gebe es keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Ein privater Investor wird sich aber gegen das auch für ihn bestehende Vermarktungsrisiko durch eine Garantieerklärung der Stadt absichern, wonach die Stadt die nicht verkauften Grundstücke nach einer festgelegten Frist zum Garantiepreis zurückkauft. Für dieses Risiko muss eine Rückstellung in enormer Höhe im städtischen Haushalt gebildet werden: die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind also beträchtlich.
14. Die Stadt darf nur 90 % der Erschließungsaufwandes auf die Grundstücke umlegen, ein privater Investor aber 100 %. Dadurch erhöhen sich die Grundstückspreise, erhöht sich das Vermarktungsrisiko und wird der städtische Haushalt noch stärker belastet.
15. Auch der laufende Aufwand für die Straßenbeleuchtung und die Straßenreinigung im Gewerbegebiet wird den städtischen Haushalt auf unbestimmte Zeit belasten.
Herzlichen Dank, Frau Haltaufderheide und Herr Uebelgünn, für Ihre Argumente und Beiträge!
Für alle, die sich noch entschließen ihre Einwendung abzusenden, empfiehlt sich nicht nur das fristgerechte Abschicken, sondern auch ihr Schreiben als einfaches Einschreiben (Einwurfeinschreiben) abzusenden. Das beugt dem Fall vor, daß die Schreiben als nicht-fristgerecht-eingesandt deklariert werden könnten oder zufällig in der Stadtverwaltung im Nirwana verschwinden…