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Amtliche Bekanntmachung vom 21.3.2015 (Vorschaubild)Heute, am 21. März 2015, erschien die nebenstehende, in bestem Verwaltungsdeutsch formulierte amtliche Bekantmachung.

Ums kurz zu machen: Der 2012 beschlossene Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt. Es wird nun eine erneute (mittlerweile vierte) Offenlegung des Bebauungsplans zum Gewerbegebiet „Am Stork“ geben. Bürger der Stadt Wetter und weitere Interessierte können vom 30. März bis zum 8. Mai 2015 die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen (Bedenken und Einwendungen) abgeben. Anschließend muss der im letzten Jahr neu gewählte Rat der Stadt über diese Stellungnahmen befinden und eine Entscheidung treffen.

Wir werden in den nächsten Tagen noch genauere Informationen dazu veröffentlichen (jetzt hier). Außerdem laden wir alle Interessierten ein, am Mittwoch, den 15. April um 19.00 Uhr zu unserem Bürgerinfoabend im Burghotel Volmarstein (Am Vorberg 12) zu kommen. Dort erläutern wir die Möglichkeiten für Bürger, ihre Einwände geltend zu machen.

Aushänge zum Stork
Infoaushänge im April 2015 (Foto: © IG Stork)

Vorgeschichte

Der Rat der Stadt Wetter hat im November 2012 mit knapper Mehrheit den Bebauungsplan Nr. 60 zum Gewerbegebiet „Am Stork“ beschlossen (Satzungsbeschluss). Daraufhin wurde der Plan im Januar 2013 bekannt gemacht und war somit formell rechtsgültig.

Vorausgegangen war ein mehrjähriges Hin und Her mit diversen Planentwürfen und Verfahrensschritten. Es gab eine große Unterschriftensammlung für den Erhalt des in Volmarstein gelegenen Gebiets, zahlreiche Diskussionen, Protestaktionen und viele engagierte Bürger formulierten wiederholt ihre Einwendungen. Letztlich konnten aber – gegenüber dem besonders kritisierten Erstentwurf und trotz anderslautender Versprechungen mancher Politiker – keine nennenswerten Planänderungen erreicht werden.

Nach dem Satzungsbeschluss war daher für etliche Menschen das Thema Stork erledigt und – ja, durchaus – eine gewisse Resignation machte sich breit. Oft zu hören waren Sätze wie „Schade, aber hier wird eh alles durchgepaukt, was sich die Betonfraktionen einmal in den Kopf gesetzt haben (wahlweise: die Verwaltung, die SPD, der Bürgermeister, …)“.

Bebauungsplan seit 2014 unwirksam

Gegen den beschlossenen Plan wurden dann jedoch Rügen erhoben und es wurde ein Normenkontrollantrag gestellt. Beides sind reguläre Möglichkeiten (vgl. hier), die erst nach erfolgtem Satzungsbeschluss wahrgenommen werden können und üblicherweise ohne große öffentliche Aufmerksamkeit behandelt werden.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2014 den Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Wetter (Ruhr) für unwirksam erklärt. Dieser OVG-Beschluss führte zur jetzt anstehenden erneuten Offenlegung des Planentwurfs.

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Amtliche Bekanntmachung vom 12.1.2013Am 12. Januar 2013, erschien in der Lokalzeitung die amtliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 60 „Gewerbegebiet Am Stork“ der Stadt Wetter (Ruhr). Damit ist die Bebauungsplansatzung nun – im Anschluss an den knappen Ratsbeschluss von November 2012 – rechtsgültig geworden.

Wichtig: Rechtsgültigkeit ist nicht mit Rechtskraft zu verwechseln. Rechtskräftig kann der Plan frühestens im Januar 2014 werden (siehe dazu weiter unten).

Plan bei Verwaltung einsehbar

Sie möchten wissen, was genau jetzt wo geplant ist? – Der vollständige Bebauungsplan in seiner rechtsgültigen Fassung kann von jedermann bei der Stadtverwaltung während der Dienststunden eingesehen werden (Fachdienst Stadtentwicklung, Wilhelmstr. 21, Zimmer 35).

Auf der städtischen Website ist der beschlossene Plan bislang nicht veröffentlicht worden. Da aber alle Unterlagen bei der Stadt bereits digital vorliegen, dürfte es problemlos möglich sein, sie einfach per E-Mail anzufordern. Falls die Verwaltung Ihrer Anfrage wider Erwarten nicht nachkommen sollte, so können Sie sich gut auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes berufen (Tipp: Infobroschüre, PDF).

Frist bis Januar 2014

Unter anderem gemäß Baugesetzbuch bleibt jetzt noch genau ein Jahr Zeit, also bis Januar 2014, um juristische Schritte einzuleiten („Rechtsmittel einzulegen“), z.B. durch einen Normenkontrollantrag, bei dem der Plan verwaltungsgerichtlich überprüft wird (Basisinfos).

Interessierte und Betroffene treffen sich dazu ab Februar 2013 regelmäßig zur weiteren Beratung (siehe Terminhinweise in der rechten Spalte).

Politische Versprechen – noch soll nichts im Gelände passieren

Im Raum stehen derweil zwei konkrete Versprechen seitens des SPD-Bürgermeisters Frank Hasenberg (vgl. Bericht zur Ratssitzung und städtische Pressemitteilung):

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Es ist so bitter wie wahr: Am 22. November 2012 hat der Rat der Stadt Wetter mit nur knapper Mehrheit den verfahrensabschließenden Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 „Gewerbegebiet Am Stork“ gefasst.

Beschlossen wurde damit ein Bebaungsplan, der – von wenigen Anpassungen abgesehen – sehr dem ersten Planentwurf von 2009 ähnelt, der bekanntlich große Bürgerproteste hervorrief. Eine Bilanz, was genau sich in den letzten drei Jahren „bewegt“ hat und „was nun Sache ist“, werden wir bei Gelegenheit mal veröffentlichen.

Sitzungsbeginn und Fragen

Die Ratssitzung begann bereits um 14 Uhr. Trotz der ungünstigen Tageszeit schafften es doch mehrere Bürger teilzunehmen; die Zuhörerreihen im Stadtsaal waren voll besetzt.

Ratsmitglieder im Stadtsaal am 22.11.2012
Kurz vor der Sitzung: Ratsmitglieder im Stadtsaal (Foto: © IG Stork)

Kurz nach Beginn, beim Punkt „Einwohneranfragen“, konnten einige Fragen an den Bürgermeister und die Verwaltung gestellt werden. Dabei ging es u.a. um die Auswirkungen der „Investorenlösung“, die Verkehrsproblematik, die Berücksichtigung von Einwänden im Abwägungsprozess, die prognostizierte Zahl „neuer“ Arbeitsplätze, die Planablehnung durch die Stadt Gevelsberg sowie um die im Presseartikel „Autohaus wollte Grund verkaufen“ angerissene Thematik. Die meisten Antworten fielen gewohnt knapp aus. Einige Fragen wurden nicht, nur allgemein oder ausweichend beantwortet. Nach rund 10 Minuten war schon der nächste Tagesordnungspunkt dran.

Politische Diskussion

Um 15.15 Uhr rief der Bürgermeister den Punkt 7 zum Bebauungsplan auf und der Rat versuchte sich an einer Debatte darüber. Einige Fraktionen hatten Redebeiträge und Protokollnotizen vorbereitet und verlasen diese. Insgesamt glich die Diskussion eher einem Schlagabtausch als einem konstruktiven Ringen um die besseren Argumente und einer Kompromissfindung, die bei relevanten Details durchaus noch möglich gewesen wäre. Fast alle Redner nahmen die Wörter „verantwortungsvoll“ und „verantwortlich“ in den Mund – ein klassisches Anzeichen polarisierter Situationen. Für merkliche Unruhe im Saal sorgten insbesondere die in vielerlei Hinsicht gegensätzlichen Reden von SPD und Grünen.

Damit alle Bürger, die der Sitzung nicht beiwohnen konnten, sich ein eigenes Bild machen können, würden wir hier gerne die Manuskripte aller gehaltenen Reden und ggf. weitere Beiträge (s.u.) verlinken. Dazu müssten die Fraktionen sie aber selbst online stellen, denn in der Sitzungsniederschrift sind sie nicht enthalten. Bislang ist ein Beitrag offen nachzulesen:

Bemerkenswert war eine klare Aussage von Bürgermeister Frank Hasenberg, mit der er sich auf Diskussionen der letzten Monate bezog (vgl. „Stadt dementiert Gespräche mit Logistikbetrieb“): Logistikbetriebe können und wollen wir nicht ausschließen.“ Eine Verwaltungsvertreterin ergänzte, dass am Stork lediglich Speditionen durch die Gliederungen nach Abstandserlass ausgeschlossen wären.

Knapp eine Stunde später wurde schließlich abgestimmt.

Fraktionsvorsitzender John Fiolka bei seiner Rede zum Stork
Rede zum Stork: SPD-Fraktionsvorsitzender John Fiolka (Foto: © IG Stork)

Die Abstimmung

Über den Stork wurde namentlich abgestimmt, d.h. die Ratsmitglieder wurden einzeln aufgerufen und mussten mündlich mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ihre persönliche Entscheidung kundtun. Die jeweiligen Voten wurden protokolliert, siehe dazu die Niederschrift der Sitzung.

Mit Ja stimmten insgesamt 21 Personen:

  • die SPD-Fraktion (14)
  • die FDP-Fraktion (4)
  • die BfW-Fraktion (2)
  • der SPD-Bürgermeister Frank Hasenberg (1)

Mit Nein stimmten insgesamt 18 Personen:

  • die CDU-Fraktion (9)
  • die Grünen-Fraktion (6)
  • die UWW-Fraktion (2)
  • das NPD-Ratsmitglied (1)

Enthaltungen gab es nicht. Anzumerken ist noch, dass zwei Ratsmitglieder von CDU und BfW nicht an der Sitzung teilnehmen konnten. Wären sie da gewesen, dann hätte es – gemäß entsprechender Erklärungen – zusätzlich 1 Nein und 1 Enthaltung gegeben; an der grundsätzlichen Entscheidung zum Gewerbegebiet hätte das allerdings nichts geändert.

Anschließend ging es vor allem um den Haushalt 2013.

Bebauungsplan-Aushang bei der Ratssitzung
Gegenstand der Abstimmung: der Bebauungsplan (Foto: © IG Stork)

Was passiert nun?

Wahrscheinlich schon in den nächsten Tagen wird die amtliche Bekanntmachung des Bebauungsplans in der Lokalzeitung erscheinen. An diesem Tag wird der Plan dann rechtsgültig und es kann, zumindest theoretisch, umgehend mit der Erschließung (Straßen- und Kanalbau, vorbereitende Waldrodung usw.) begonnen werden. Dies steht aber unter gewissen Vorbehalten:

  • Bürgermeister Frank Hasenberg erklärte in der Sitzung, dass die Politik zuerst eine Lösung für die Verkehrsprobleme im Volmarsteiner Süden finden müsse. Zitat: „Bevor wir nicht wissen, wie wir die ganze Verkehrssituation lösen, werden wir nicht mit der Erschließung beginnen.“ – Dazu wies er auf den Umwelt- und Verkehrsausschuss hin, der weitere Schritte vermutlich Anfang 2013 beraten soll.
  • Hasenberg erklärte außerdem, dass zuerst ein privater Investor für die Erschließung gefunden werden müsse (worüber dann wieder der Rat zu befinden hat). Auf Nachfrage sagte er ausdrücklich zu, dass „bis dahin nichts im Gelände geschehen und kein Baum gefällt“ werden würde.

Was bleibt also noch?

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