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Amtliche Bekanntmachung vom 21.3.2015 (Vorschaubild)Heute, am 21. März 2015, erschien die nebenstehende, in bestem Verwaltungsdeutsch formulierte amtliche Bekantmachung.

Ums kurz zu machen: Der 2012 beschlossene Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt. Es wird nun eine erneute (mittlerweile vierte) Offenlegung des Bebauungsplans zum Gewerbegebiet „Am Stork“ geben. Bürger der Stadt Wetter und weitere Interessierte können vom 30. März bis zum 8. Mai 2015 die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen (Bedenken und Einwendungen) abgeben. Anschließend muss der im letzten Jahr neu gewählte Rat der Stadt über diese Stellungnahmen befinden und eine Entscheidung treffen.

Wir werden in den nächsten Tagen noch genauere Informationen dazu veröffentlichen (jetzt hier). Außerdem laden wir alle Interessierten ein, am Mittwoch, den 15. April um 19.00 Uhr zu unserem Bürgerinfoabend im Burghotel Volmarstein (Am Vorberg 12) zu kommen. Dort erläutern wir die Möglichkeiten für Bürger, ihre Einwände geltend zu machen.

Aushänge zum Stork
Infoaushänge im April 2015 (Foto: © IG Stork)

Vorgeschichte

Der Rat der Stadt Wetter hat im November 2012 mit knapper Mehrheit den Bebauungsplan Nr. 60 zum Gewerbegebiet „Am Stork“ beschlossen (Satzungsbeschluss). Daraufhin wurde der Plan im Januar 2013 bekannt gemacht und war somit formell rechtsgültig.

Vorausgegangen war ein mehrjähriges Hin und Her mit diversen Planentwürfen und Verfahrensschritten. Es gab eine große Unterschriftensammlung für den Erhalt des in Volmarstein gelegenen Gebiets, zahlreiche Diskussionen, Protestaktionen und viele engagierte Bürger formulierten wiederholt ihre Einwendungen. Letztlich konnten aber – gegenüber dem besonders kritisierten Erstentwurf und trotz anderslautender Versprechungen mancher Politiker – keine nennenswerten Planänderungen erreicht werden.

Nach dem Satzungsbeschluss war daher für etliche Menschen das Thema Stork erledigt und – ja, durchaus – eine gewisse Resignation machte sich breit. Oft zu hören waren Sätze wie „Schade, aber hier wird eh alles durchgepaukt, was sich die Betonfraktionen einmal in den Kopf gesetzt haben (wahlweise: die Verwaltung, die SPD, der Bürgermeister, …)“.

Bebauungsplan seit 2014 unwirksam

Gegen den beschlossenen Plan wurden dann jedoch Rügen erhoben und es wurde ein Normenkontrollantrag gestellt. Beides sind reguläre Möglichkeiten (vgl. hier), die erst nach erfolgtem Satzungsbeschluss wahrgenommen werden können und üblicherweise ohne große öffentliche Aufmerksamkeit behandelt werden.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2014 den Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Wetter (Ruhr) für unwirksam erklärt. Dieser OVG-Beschluss führte zur jetzt anstehenden erneuten Offenlegung des Planentwurfs.

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Amtliche Bekanntmachung vom 12.1.2013Am 12. Januar 2013, erschien in der Lokalzeitung die amtliche Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 60 „Gewerbegebiet Am Stork“ der Stadt Wetter (Ruhr). Damit ist die Bebauungsplansatzung nun – im Anschluss an den knappen Ratsbeschluss von November 2012 – rechtsgültig geworden.

Wichtig: Rechtsgültigkeit ist nicht mit Rechtskraft zu verwechseln. Rechtskräftig kann der Plan frühestens im Januar 2014 werden (siehe dazu weiter unten).

Plan bei Verwaltung einsehbar

Sie möchten wissen, was genau jetzt wo geplant ist? – Der vollständige Bebauungsplan in seiner rechtsgültigen Fassung kann von jedermann bei der Stadtverwaltung während der Dienststunden eingesehen werden (Fachdienst Stadtentwicklung, Wilhelmstr. 21, Zimmer 35).

Auf der städtischen Website ist der beschlossene Plan bislang nicht veröffentlicht worden. Da aber alle Unterlagen bei der Stadt bereits digital vorliegen, dürfte es problemlos möglich sein, sie einfach per E-Mail anzufordern. Falls die Verwaltung Ihrer Anfrage wider Erwarten nicht nachkommen sollte, so können Sie sich gut auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes berufen (Tipp: Infobroschüre, PDF).

Frist bis Januar 2014

Unter anderem gemäß Baugesetzbuch bleibt jetzt noch genau ein Jahr Zeit, also bis Januar 2014, um juristische Schritte einzuleiten („Rechtsmittel einzulegen“), z.B. durch einen Normenkontrollantrag, bei dem der Plan verwaltungsgerichtlich überprüft wird (Basisinfos).

Interessierte und Betroffene treffen sich dazu ab Februar 2013 regelmäßig zur weiteren Beratung (siehe Terminhinweise in der rechten Spalte).

Politische Versprechen – noch soll nichts im Gelände passieren

Im Raum stehen derweil zwei konkrete Versprechen seitens des SPD-Bürgermeisters Frank Hasenberg (vgl. Bericht zur Ratssitzung und städtische Pressemitteilung):

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