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Amtliche Bekanntmachung vom 21.3.2015 (Vorschaubild)Heute, am 21. März 2015, erschien die nebenstehende, in bestem Verwaltungsdeutsch formulierte amtliche Bekantmachung.

Ums kurz zu machen: Der 2012 beschlossene Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt. Es wird nun eine erneute (mittlerweile vierte) Offenlegung des Bebauungsplans zum Gewerbegebiet „Am Stork“ geben. Bürger der Stadt Wetter und weitere Interessierte können vom 30. März bis zum 8. Mai 2015 die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen (Bedenken und Einwendungen) abgeben. Anschließend muss der im letzten Jahr neu gewählte Rat der Stadt über diese Stellungnahmen befinden und eine Entscheidung treffen.

Wir werden in den nächsten Tagen noch genauere Informationen dazu veröffentlichen (jetzt hier). Außerdem laden wir alle Interessierten ein, am Mittwoch, den 15. April um 19.00 Uhr zu unserem Bürgerinfoabend im Burghotel Volmarstein (Am Vorberg 12) zu kommen. Dort erläutern wir die Möglichkeiten für Bürger, ihre Einwände geltend zu machen.

Aushänge zum Stork
Infoaushänge im April 2015 (Foto: © IG Stork)

Vorgeschichte

Der Rat der Stadt Wetter hat im November 2012 mit knapper Mehrheit den Bebauungsplan Nr. 60 zum Gewerbegebiet „Am Stork“ beschlossen (Satzungsbeschluss). Daraufhin wurde der Plan im Januar 2013 bekannt gemacht und war somit formell rechtsgültig.

Vorausgegangen war ein mehrjähriges Hin und Her mit diversen Planentwürfen und Verfahrensschritten. Es gab eine große Unterschriftensammlung für den Erhalt des in Volmarstein gelegenen Gebiets, zahlreiche Diskussionen, Protestaktionen und viele engagierte Bürger formulierten wiederholt ihre Einwendungen. Letztlich konnten aber – gegenüber dem besonders kritisierten Erstentwurf und trotz anderslautender Versprechungen mancher Politiker – keine nennenswerten Planänderungen erreicht werden.

Nach dem Satzungsbeschluss war daher für etliche Menschen das Thema Stork erledigt und – ja, durchaus – eine gewisse Resignation machte sich breit. Oft zu hören waren Sätze wie „Schade, aber hier wird eh alles durchgepaukt, was sich die Betonfraktionen einmal in den Kopf gesetzt haben (wahlweise: die Verwaltung, die SPD, der Bürgermeister, …)“.

Bebauungsplan seit 2014 unwirksam

Gegen den beschlossenen Plan wurden dann jedoch Rügen erhoben und es wurde ein Normenkontrollantrag gestellt. Beides sind reguläre Möglichkeiten (vgl. hier), die erst nach erfolgtem Satzungsbeschluss wahrgenommen werden können und üblicherweise ohne große öffentliche Aufmerksamkeit behandelt werden.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2014 den Bebauungsplan Nr. 60 der Stadt Wetter (Ruhr) für unwirksam erklärt. Dieser OVG-Beschluss führte zur jetzt anstehenden erneuten Offenlegung des Planentwurfs.

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Wildkräuter-Wanderung mit dem NABU 2012

Am Samstag, den 18. April 2015 findet um 11.00 Uhr wieder eine Kräuterwanderung im Gebiet „Am Stork“ statt. Treffpunkt ist der Parkplatz am Berufsbildungswerk (BBW), Am Grünewald, Wetter-Volmarstein.

Gemeinsam mit der Natur- und Umweltpädagogin Susanne Stockermann werden heimische Kräuter gesammelt und direkt vor Ort zu aromatischem Wildkräuterpesto verarbeitet. Die Veranstaltung wird etwa zweieinhalb Stunden dauern. Zur besseren Organisation bittet der NABU Ennepe-Ruhr-Kreis um Voranmeldung bei Ulrike Neuhoff (Tel. 02330-910144). Kurzentschlossene ohne Voranmeldung sind jedoch ebenso herzlich willkommen.

Bitte bringen Sie zum Sammeln der Kräuter eine kleine Tasche o.ä. sowie ein kleines Schneidbrett und ein Messer mit. Zur Einstimmung können Sie sich ein paar Fotos von einer der letzten Kräuterwanderungen ansehen.

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Ostereiernest im Wald am StorkAm Ostermontag, den 21. April 2014 laden wir – IG Stork und unterstützende Ratsfraktionen – Sie herzlich zu einem familientauglichen Stork-Spaziergang mit Ostereiersuche ein. Treffpunkt ist um 11.00 Uhr der Parkplatz am Berufsbildungswerk (BBW), Am Grünewald, Wetter-Volmarstein.

Während die Kinder Ostereier im Wald, am Feldrand oder am Bach suchen, genießen die Erwachsenen die Natur und nette Gespräche. Kommen Sie einfach vorbei!

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