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Zu den für 2016 aktuellen Infos bitte hier entlang!


Auch Sie können mithelfen, das Gebiet am Stork noch zu retten! Und zwar bis zum Freitag, den 8. Mai 2015.

Um was geht’s?

Diejenigen, die bereits länger dabei sind, kennen es schon: Die Stadtverwaltung und Teile der Lokalpolitik (namentlich SPD und FDP) planen am Stork seit mehreren Jahren ein großes Gewerbegebiet. Um es realisieren zu können, muss zuerst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Das ist in diesem Fall der sog. Bebauungsplan. Damit solch ein Plan beschlossen und danach rechtskräftig werden kann, muss die Stadt verschiedene gesetzliche Vorgaben einhalten. Unter anderem muss sie die durchs Baugesetzbuch vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen (§ 3 BauGB). Und genau das ist der momentan ablaufende Verfahrensschritt. Er wird konkret auch als „öffentliche Auslegung“ oder kurz „Offenlegung“ des Bebauungsplanentwurfs bezeichnet. Innerhalb einer mehrwöchigen Frist kann sich jeder Interessierte über Grundsätze und Details der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben.

Nötig wurde die erneute Bürgerbeteiligung weil der 2012 bereits beschlossene Bebauungsplan im letzten Herbst vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurde.

Was ist zu tun?

Schicken auch Sie eine eigene Stellungnahme an die Stadt! Klar, dafür werden Sie wahrscheinlich etwas mehr als fünf Minuten benötigen, aber Sie bestimmen selbst über Art und Umfang Ihres Schreibens. Beim letzten Mal kam z.B. die kürzeste Einwendung inhaltlich mit exakt zwei Sätzen aus (s.u.) und die längsten Einsprüche umfassten über 10 Seiten. Als Hilfestellung bieten wir Ihnen folgende Dokumente zum Download an:

Informationsquellen und Formulierungsbeispiele

Auf der Internetseite der Stadt Wetter finden Sie den Bebauungsplanentwurf 2015 und die Gutachten, siehe die PDF-Linkliste dort ganz unten (das Behörden-Kauderwelsch obendrüber ist nur der Wortlaut der „amtlichen Bekanntmachung“).

Vorschaubild Unterlagen zur Offenlegung 2015Die Texte umfassen insgesamt mehrere hundert Seiten, aber das sollte Sie nicht abschrecken. Besonders relevant sind die Planzeichnung (PDF, 1 Seite) und die Formulierungen des Begründungstextes (PDF, 43 Seiten). Die Gutachten erstrecken sich auf die Bereiche Umwelt, Erschließung, Verkehr und Lärm und umfassen sowohl allgemeinverständliche Abschnitte, als auch speziellere Teile mit diversen Grafiken, Tabellen oder Karten. Man kann sich also auch nur bestimmte Punkte ganz gezielt angucken.

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