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Posts Tagged ‘Offenlegung’

Zu den für 2016 aktuellen Infos bitte hier entlang!


Auch Sie können mithelfen, das Gebiet am Stork noch zu retten! Und zwar bis zum Freitag, den 8. Mai 2015.

Um was geht’s?

Diejenigen, die bereits länger dabei sind, kennen es schon: Die Stadtverwaltung und Teile der Lokalpolitik (namentlich SPD und FDP) planen am Stork seit mehreren Jahren ein großes Gewerbegebiet. Um es realisieren zu können, muss zuerst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Das ist in diesem Fall der sog. Bebauungsplan. Damit solch ein Plan beschlossen und danach rechtskräftig werden kann, muss die Stadt verschiedene gesetzliche Vorgaben einhalten. Unter anderem muss sie die durchs Baugesetzbuch vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen (§ 3 BauGB). Und genau das ist der momentan ablaufende Verfahrensschritt. Er wird konkret auch als „öffentliche Auslegung“ oder kurz „Offenlegung“ des Bebauungsplanentwurfs bezeichnet. Innerhalb einer mehrwöchigen Frist kann sich jeder Interessierte über Grundsätze und Details der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben.

Nötig wurde die erneute Bürgerbeteiligung weil der 2012 bereits beschlossene Bebauungsplan im letzten Herbst vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurde.

Was ist zu tun?

Schicken auch Sie eine eigene Stellungnahme an die Stadt! Klar, dafür werden Sie wahrscheinlich etwas mehr als fünf Minuten benötigen, aber Sie bestimmen selbst über Art und Umfang Ihres Schreibens. Beim letzten Mal kam z.B. die kürzeste Einwendung inhaltlich mit exakt zwei Sätzen aus (s.u.) und die längsten Einsprüche umfassten über 10 Seiten. Als Hilfestellung bieten wir Ihnen folgende Dokumente zum Download an:

Informationsquellen und Formulierungsbeispiele

Auf der Internetseite der Stadt Wetter finden Sie den Bebauungsplanentwurf 2015 und die Gutachten, siehe die PDF-Linkliste dort ganz unten (das Behörden-Kauderwelsch obendrüber ist nur der Wortlaut der „amtlichen Bekanntmachung“).

Vorschaubild Unterlagen zur Offenlegung 2015Die Texte umfassen insgesamt mehrere hundert Seiten, aber das sollte Sie nicht abschrecken. Besonders relevant sind die Planzeichnung (PDF, 1 Seite) und die Formulierungen des Begründungstextes (PDF, 43 Seiten). Die Gutachten erstrecken sich auf die Bereiche Umwelt, Erschließung, Verkehr und Lärm und umfassen sowohl allgemeinverständliche Abschnitte, als auch speziellere Teile mit diversen Grafiken, Tabellen oder Karten. Man kann sich also auch nur bestimmte Punkte ganz gezielt angucken.

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IG-Stork-Stellungnahme August 2012 (10 Seiten PDF)Bis zum 1. August 2012 hatten die Bürger der Stadt Wetter erneut Gelegenheit, Stellungnahmen zum geplanten Gewerbegebiet „Am Stork“ abzugeben. Anlass war die dritte Runde der Bürgerbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 60. Diese kam zustande, weil die ersten beiden Planentwürfe 2009 und 2011 auf reichlich Protest und Umsetzungsschwierigkeiten stießen.

Die drei Entwürfe unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Erschließung (Straßenbau, Ver- und Entsorgung) und der Flächeninanspruchnahme (insbesondere Lage und Umfang der geplanten Waldrodung). Der nun vorgelegte dritte Planentwurf ähnelt bezüglich der Erschließung wieder dem ersten Entwurf (Hauptanbindung über einen Kreiselneubau an der Schwelmer Straße/B 234), die vorgesehene Waldrodung ist weiterhin erheblich. Auch wir haben daher eine neue Stellungnahme geschrieben, die Sie hier als PDF-Datei herunterladen können.

Was geschieht nun?

Die Stadtverwaltung muss zunächst alle eingegangenen Stellungnahmen sortieren, auswerten und darin aufgezeigte Probleme klären, teilweise auch mit anderen Behörden. Dann muss sie zu den vielen Einzelpunkten Empfehlungen für die inhaltlich letztlich entscheidenden Lokalpolitiker erarbeiten. Wenn die Verwaltung das geschafft hat, wird sie die gesammelten Stellungnahmen gemeinsam mit ihren Empfehlungen, welche Punkte wie berücksichtigt werden sollten, der Politik vorlegen. Diese hat dann zu entscheiden, ob sie den jetzigen Entwurf unverändert als Satzung beschließt (womit dann grundsätzlich Baurecht bestünde), ob sie weitere Anpassungen vornehmen muss bzw. will (dann wäre unter Umständen ein vierter Entwurf nötig) oder ob sie das Planverfahren sogar komplett einstellt.


Frühherbst am Stork (Foto: © IG Stork)

Laut Verwaltungsaukunft wird eine Entscheidung „irgendwann nach August“ anstehen. Der früheste in Frage kommende Beratungstermin wäre Dienstag, der 4. September 2012 (Stadtentwicklungs- und Bauausschuss). [Update 25.8.2012] Im September wird noch nicht über die Einwendungen entschieden; die nächste Ausschusssitzung findet am Dienstag, den 23. Oktober 2012 statt.

Andere Stellungnahmen?

Falls Sie auch eine Stellungnahme eingereicht haben, so freuen wir uns, wenn Sie uns zur frühzeitigen Information eine Kopie zukommen lassen. Das erleichtert uns ggf. ein bisschen die weitere Arbeit.

Für die bereits zugesandten Einwendungen bedanken wir uns ausdrücklich!

[Update] Die BUND-Stellungnahme ist mittlerweile ebenfalls online abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung vom 14.6.2012Es ist mal wieder soweit. Bürger können zu den geänderten Planungen eines Gewerbegebiets „Am Stork“ Stellung beziehen. Anfang Juni 2012 wurde im Bauausschuss der Stadt Wetter ein dritter Planentwurf vorgestellt und mit einer Stimme Mehrheit beschlossen. Die Bürgerbeteiligung dazu läuft weitgehend in den Sommerferien. Entgegen früherer Zusagen von Politik und Verwaltung führt die Stadt dieses Mal auch keine Bürgerinformationsveranstaltung durch.

Über 4300 Menschen haben für den Stork unterschrieben. Viele Bürger haben außerdem 2009 und 2011 eine persönliche Stellungnahme eingereicht und sich für die Erhaltung des Landschaftsschutz- und Naherholungsgebiets eingesetzt. Damit diese Einwendungen nicht als „fallen gelassen“ gelten, müssen sie erneut eingereicht werden – idealerweise schriftlich. Stellungnahmen können auch formlos per E-Mail an die Stadt geschickt werden (Kontaktformular, Mailadresse); vergessen Sie dabei aber nicht, ihren vollständigen Namen und ihre Anschrift anzugeben.

Abgabefrist ist Mittwoch, der 1. August 2012 (im Rathaus bis Dienstschluss um 12.00 bzw. im Gebäude Wilhelmstr. 21 beim Fachbereich Stadtentwicklung bis 12.00 Uhr oder noch von 14.00 bis 15.00 Uhr).

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