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Willkommen

Herzlich willkommen bei stork-retten.de, der Website der Interessengemeinschaft Stork aus der Stadt Wetter in Nordrhein-Westfalen.

Stork-Banner an der Vogelsanger Straße, April 2015Wir setzen uns für den Erhalt des Naherholungsgebiets „Am Stork“ ein. Nach dem Willen einer knappen Ratsmehrheit von SPD und FDP (und BfW) soll dort ab 2017 ein großes Gewerbegebiet gebaut werden.

Wir halten Sie hier und mit unserem E-Mail-Rundbrief auf dem Laufenden.

Wir brauchen wieder Ihre Unterstützung! Die Stadt Wetter plant immer noch – mittlerweile im fünften Anlauf – ein weiteres großes Gewerbegebiet in Volmarstein (südlich der Schwelmer Straße zwischen Grundschöttel und Silschede in der Nähe des Berufsbildungswerks und des Reiterhofs Oberberge). Es geht um die Bereiche „Am Stork“ bis „Vordere Heide“. Sie liegen im Landschaftsschutzgebiet und umfassen Wald und landwirtschaftliche Flächen.

Termin: Bürgerinfo

Aushang zur Bürgerversammlung am 27.10.2016Wir laden Sie ein zu einer Bürgerversammlung am Donnerstag, den 27. Oktober 2016 um 19 Uhr im Burghotel Volmarstein (Am Vorberg 12). Dort besprechen wir den Stand der Dinge, informieren über Möglichkeiten zur Rettung des Naherholungsgebiets und koordinieren verschiedene Schwerpunktthemen (Umwelt, Verkehr/Lärm, Wirtschaft…).

Falls Sie an diesem Termin keine Zeit haben, können Sie uns natürlich auch per E-Mail kontaktieren.

Was Sie tun können?

Schicken auch Sie bis zum 25. November 2016 eine eigene Stellungnahme an die Stadt! Klar, dafür werden Sie wahrscheinlich etwas mehr als fünf Minuten benötigen, aber Sie bestimmen selbst über Art und Umfang Ihres Schreibens. Sie können sich auf ein Thema und 2–3 kurze Sätze beschränken oder mehrseitige Einsprüche abgeben. Als Hilfestellung bieten wir Ihnen folgende Dokumente zum Download an:

Die relevanten Planunterlagen und Gutachten finden Sie online auf www.stadt-wetter.de.

Neuigkeiten in der heutigen Lokalausgabe der Westfälischen Rundschau bzw. Westfalenpost: Dem Artikel „Aus Stork wird Schwelmer Straße“ ist zu entnehmen, dass die Stadt Wetter das Bebauungsplanverfahren neu aufrollt.

Das bisherige Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 60 „Gewerbegebiet Am Stork“ ist gescheitert, es wird nicht fortgeführt. Für die Bürger heißt das u.a., dass ihre im vergangenen Jahr eingereichten Stellungnahmen und Einsprüche nicht mehr näher betrachtet werden (und auch nicht den Politikern vorgelegt werden müssen).

Stattdessen wurde kürzlich ein neues Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 70 „Gewerbepark Schwelmer Straße“ begonnen, bislang allerdings nur behördenintern. Außer der geänderten Bezeichnung sind offenbar einige Detailanpassungen erfolgt (Flächenabgrenzungen, Gutachten…). Prinzipiell handelt es sich aber um die bekannte Gewerbeplanung.

In der Begründung zum Vorentwurf (Stand Juni 2016) heißt es ausdrücklich: „Die Zielsetzung und Planungsgrundsätze entsprechen dem Bebauungsplan ‚Gewerbegebiet Am Stork‘“. Weiter schreibt die Stadtverwaltung: „Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuansiedlung von insbesondere mittelständischen Gewerbebetrieben aus dem verarbeitenden Gewerbe der Branchen wie u.a. Metallverarbeitung, Elektrotechnik, Sicherheitstechnik, Großhandel und Dienstleister zu schaffen“.

Der Geltungsbereich des neuen Plans umfasst über 21 Hektar (laut Vorentwurf konkret 212.507 m²). In der Flächenbilanz wird dabei neben 29.873 m² Verkehrsflächen sowie 4412 m² Flächen für Versorgungsanlagen von 120.673 m² Gewerbeflächen ausgegangen.

Weitere Infos und Einschätzungen in der Online-Version des Presseartikels bei derwesten.de. Laut Stadtverwaltung sollen Politik und Öffentlichkeit nach den Sommerferien „umfassend“ informiert werden. Wir bleiben am Ball!

Zu den für 2016 aktuellen Infos bitte hier entlang!


Auch Sie können mithelfen, das Gebiet am Stork noch zu retten! Und zwar bis zum Freitag, den 8. Mai 2015.

Um was geht’s?

Diejenigen, die bereits länger dabei sind, kennen es schon: Die Stadtverwaltung und Teile der Lokalpolitik (namentlich SPD und FDP) planen am Stork seit mehreren Jahren ein großes Gewerbegebiet. Um es realisieren zu können, muss zuerst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Das ist in diesem Fall der sog. Bebauungsplan. Damit solch ein Plan beschlossen und danach rechtskräftig werden kann, muss die Stadt verschiedene gesetzliche Vorgaben einhalten. Unter anderem muss sie die durchs Baugesetzbuch vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen (§ 3 BauGB). Und genau das ist der momentan ablaufende Verfahrensschritt. Er wird konkret auch als „öffentliche Auslegung“ oder kurz „Offenlegung“ des Bebauungsplanentwurfs bezeichnet. Innerhalb einer mehrwöchigen Frist kann sich jeder Interessierte über Grundsätze und Details der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben.

Nötig wurde die erneute Bürgerbeteiligung weil der 2012 bereits beschlossene Bebauungsplan im letzten Herbst vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurde.

Was ist zu tun?

Schicken auch Sie eine eigene Stellungnahme an die Stadt! Klar, dafür werden Sie wahrscheinlich etwas mehr als fünf Minuten benötigen, aber Sie bestimmen selbst über Art und Umfang Ihres Schreibens. Beim letzten Mal kam z.B. die kürzeste Einwendung inhaltlich mit exakt zwei Sätzen aus (s.u.) und die längsten Einsprüche umfassten über 10 Seiten. Als Hilfestellung bieten wir Ihnen folgende Dokumente zum Download an:

Informationsquellen und Formulierungsbeispiele

Auf der Internetseite der Stadt Wetter finden Sie den Bebauungsplanentwurf 2015 und die Gutachten, siehe die PDF-Linkliste dort ganz unten (das Behörden-Kauderwelsch obendrüber ist nur der Wortlaut der „amtlichen Bekanntmachung“).

Vorschaubild Unterlagen zur Offenlegung 2015Die Texte umfassen insgesamt mehrere hundert Seiten, aber das sollte Sie nicht abschrecken. Besonders relevant sind die Planzeichnung (PDF, 1 Seite) und die Formulierungen des Begründungstextes (PDF, 43 Seiten). Die Gutachten erstrecken sich auf die Bereiche Umwelt, Erschließung, Verkehr und Lärm und umfassen sowohl allgemeinverständliche Abschnitte, als auch speziellere Teile mit diversen Grafiken, Tabellen oder Karten. Man kann sich also auch nur bestimmte Punkte ganz gezielt angucken.

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